ALLGEMEINE BEDINGUNGEN EINER JAGDVERANSTALTUNG

  1. Buchung der Jagd

    Beim Ausfüllen des Jagdbuchungsformulars (im Dateieingang), geben Sie die Jagdform, Anzahl der Jäger, Anzahl der Einzelzimmer, das Ankunfts- und Abreisedatum, die Anzahl der Jagden (Pirsch oder Ansitz) und Wunsch der Trophäen (Abschuss) an. Der Bestellende ist verpflichtet, via E-Mail oder Fax, eine Kopie des gültigen Jagdscheines aller Jagdteilnehmer (Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung), EU-feuerwaffenpass (Kopie) zu schicken. Bei der Buchung ist eine Anzahlung von mindestens 30% des Jagdwertes auf das Konto des Jagdbüros FORET-POL zuzahlen:

    Bankverbindung:
    BANK ZACHODNI WBK S.A.
    I ODDZIAŁ KROTOSZYN
    Kontonummer:
    CODE IBAN: PL 11 1090 1157 0000 0001 1018 1026
    Bankleitzahl:
    CODE SWIFT: WBK P P L P P

    Die Anzahlung muss mindestens 30 Tage (bei Einzeljagd) vor der beabsichtigen Jagddatum und 60 Tage (bei Treibjagd/Drückjagd) auf das Konto FORET-POL eingegangen sein. Die Abrechnung der Jagd (Leistungen, erworbene Trophäen) erfolgt am Ende der Jagd (siehe Punkt 9 Jagdordnung). Barzahlung in EURO an den Vertreter des Jagdbüros FORET-POL.

    Es besteht die Möglichkeit, dass der Jäger einer Begleitperson mitbringt, diese muss aber vorher angemeldet sein. Die Begleitpersonen, kann an der Jagd teilnehmen, muss aber eine gültige Haftpflicht- Krankenversicherung nachweisen.

  2. Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen zur Jagd in Polen:
    - der Personalausweis oder Pass
    - gültiger Jagdschein
    - European Firearms Pass
    - 3) die EU-feuerwaffenpass
    - im Falle eines Hundes: gültiger Impfpass

  3. Im Jagdpreis sind enthalten:

    - Jagdveranstaltung
    - Unterbringung in einer Unterkunftsstelle oder in einem Hotel, im Doppel - oder Dreibettzimmer mit voller Verpflegung
    - Betreuung durch Jagdführer und Dolmetscher
    - Präparation der Trophäen
    - der Transport im Jagdrevier Treibjagd/Drückjagd

  4. Im Jagdpreis sind nicht enthalten:

    - Unterbringung in einem Einzelzimmer (der Zuschlag wird bei der Buchung Berechnet). Falls der Jäger alleine ist oder wenn eine Jägergruppe aus einer ungeraden. Mitgliederanzahl besteht
    - Transport im Jagdrevier bei Einzeljagd individuell
    - Trinkgeld für Jagdführer, Dolmetscher und Treiber

  5. Stornierungen und Änderungen

    Stornierungen sind 30 Tage bzw. 60 Tage vor dem Jagdtermin kostenlos möglich. Bei späteren Stornierungen werden 2 Jagdtage berechnet (Einzeljagd). Bei Treibjagd/Drückjagd 30% des Gesamtpreises.

    Änderungen des Jagddatums, Verlängerung oder Verkürzung des Aufenthaltes müssen spätestens 15 Tage vor der Ankunft der Jäger dem Jagdbüro FORET-POL gemeldet werden. Änderungen in der Jagdbuchung kürzer als 15 Tage vor der Ankunft der Jäger, kann aber muss nicht möglich sein.

  6. Die Versicherung

    Während der Jagdausübung ist der Jäger vom Veranstalter (Jagdverein oder Oberförsterei) gegen Haftpflicht versichert. Sie deckt Unfälle, die während der Jagd Dritten oder ihren Gütern gegenüber entstehen. Diese Versicherung deckt nicht unglücklichere Unfälle von materielle Güter, beispielsweise: Gewehr-, Telefon-, Jagdkleidung Zerstörung, sowie alle Unfälle bei Alkohol- oder Rauschmittelkonsum entfällt jegliche Versicherung.

    FORET-POL erhebt keine extra Gebühr für die Versicherung. Zur Deckung dieser Risiken sollten Sie gegebenenfalls eine separate Reiseversicherung für Polen abschließen.

  7. Waffen/Jagdmunition

    Zur Jagdausübung in Polen sind nur Schusswaffen zugelassen für die eine WBK oder EU- feuerwaffenpass ausgestellt ist (die Waffen benötigen einen amtlichen Beschuss). Bei Büchsenmunition müssen Expansionsgeschosse verwendet werden. Bei Schrotmunition muss die Munition für das zubejagende Wild zugelassen sein:

    1) E 100 2500 J bei Elchjagden
    2) E 100 2000 J bei Rotwild-, Damwild-, Muffelwild- und Schwarzwildjagden;
    3) E 100 1000 J bei Rehwild-, Frischlings- und Raubwildjagden

    Das maximale Vielfache eines Zielfernohres während einer Treib- Drückjagd beträgt 3 Fach. Ein größeres Vielfaches des Zielfernohres ist nur während einer Einzeljagd, oder einer Treib- Drückjagd von der Kanzel zugelassen.

  8. Der Hund

    Es besteht die Möglichkeit, dass der Jäger seinen Jagdhund mitbringt unter der Voraussetzung, dass er im Jagdbüro FORET-POL angemeldet wurde. Für den Hund muss ein gültiger Impfpass ausgestellt sein und mitgeführt werden. Der Hundebesitzer soll den Tagessatz für den Aufenthalt des Hundes und Bedingungen für den Unterbringung vor der Anreise zur Jagd vereinbaren. Für die Hundeverpflegung sorgt der Besitzer selbst.

  9. Das Protokoll

    Am Ende jeder Jagd (vor der Abreise) wird ein Protokoll in Anwesenheit des Jägers, Dolmetschers und Jagdveranstalters angefertigt, es enthält ein Verzeichnis mit der Anzahl des erlegten Wildes und der Trophäengröße sowie Gewicht. Das Protokoll berechtigt den Jäger zur Trophäenausfuhr (und eventuell Ausfuhr von gekauftem Wildpret) ohne Zollgebühr. Reklamationen und Bemerkungen über die Jagd müssen in Protokoll enthalten sein. Andere spätere Reklamationen und Bemerkungen werden nicht anerkannt. Die Messung der im Protokoll aufgeführten Trophäen soll ca. 24 Stunden nach deren Präparation stattfinden. Der Gewichts- und Längenschätzwert der Trophäen ist ausdrücklich zugelassen, wenn am letzten Jagdtag morgens eine Trophäe erlegt wird (eine Präparation ist in kurzer Zeit nicht möglich). Das Protokoll muss in 4 gleichlautenden Exemplaren angefertigt und vom Jäger, Dolmetscher, Jagdveranstalter unterzeichnet werden. Der Jäger bekommt eine Kopie des Protokolls.

  10. Die Jagdordnung/Strafgebühren

    Jeder nach Polen einreisende Jäger verpflichtet sich, das polnische Jagdrecht zu achten (Dateieingang). Die Trophäen und das erworbene Wild muss im Jagdprotokoll verzeichnet werden, sonst wird es für widerrechtlich erlegtes Wild gehalten. Für widerrechtlich erlegtes Wild hält man das in der Schonzeit erlegte Wild oder das Wild, das ohne Genehmigung des Jagdführers erlegt wird. Die Nichtbefolgung von Sicherheitsvorschriften und Regeln, die Jagd unter Alkoholeinfluss- oder anderer Rauschmittel ist verboten. Dies kann zur Ausschließung des Jägers von der Jagd führen, in diesem Falle hat der Jäger kein Anspruch auf jede Form des Ausgleichs.

    Für widerrechtlich erlegtes Wild werden Strafgebühren erhoben (Jagdgesetz) in Höhe von:

    1) 14.000 PLN für ein Stück Elch;
    2) 5.800 PLN für ein Stück Rotwild;
    3) 5.500 PLN für ein Stück Sika-Wild;
    4) 2.300 PLN für ein Stück Damwild;
    5) 2.300 PLN für ein Stück Schwarzwild;
    6) 2.000 PLN für ein Stück Rehwild;
    7) 1.800 PLN für ein Stück Muffelwild;
    8) 1.000 PLN für je ein Stück welches nicht in den Punkten 1 bis 7 genannt ist.

    Der Ausgleich erhöht sich bei männlichem Elch/Rot-/Sika-/Dam-/Rehwild um einen vom Bruttogewicht der Trophäen abhängigen Wert, wobei als das Bruttogewicht der Trophäe das Gewicht des Geweihs oder des Gehörns mit dem Schädel ohne Unterkiefer zu verstehen ist.

    Der obengenannte Wert beträgt:
    1) bei Elchen mit einem Bruttogewicht der Trophäe:
    a) bis 6,0 - 2.000 PLN,
    b) über 6,0 kg - 7.000 PLN;

    2) bei Rotwild mit einem Bruttogewicht der Trophäe:
    a) bis 5,5 kg - 2.000 PLN,
    b) über 5,5 kg - 7.000 PLN;

    3) bei Sika-Wild mit einem Bruttogewicht der Trophäe: a) bis 2,0 kg - 1.000 PLN,
    b) über 2,0 - 2.500 PLN;

    4) bei Damwild mit einem Bruttogewicht der Trophäe:
    a) bis 2,6 kg - 1.500 PLN,
    b) über 2,6 kg - 3.000 PLN;

    5) bei Rehwild mit einem Bruttogewicht der Trophäe:
    a) bis 0,43 kg - 1.000 PLN,
    b) über 0,43 kg - 5.000 PLN.

    Bei widerrechtlicher Wilderlegung auf eine andere Art und Weise als mit der Schusswaffe erhöht sich der festgelegte Ausgleich um 20% (Verordnung des Umwelt- ministers vom 21. Juni 2005 über das widerrechtlich erlegte Wild nach den Absätzen 1 bis 3). Zur Erhebung von Strafgebühren sind Vertreter der staatlichen Verwaltung berechtigt, die für den Jagdstandort zuständig sind. Die obengenannten Gebühren sind unverzüglich zu bezahlen. Vor dem Jagdbeginn werden die Jäger vom Jagdführer- veranstalter mit der polnischen Jagdordnung vertraut gemacht und mit Ihrer Unterschrift bestätigen sie die Kenntnisname und Einhaltung.